Im Rahmen des so genannten Wohn-Riester soll es rückwirkend zum 1. Januar 2008 möglich sein, eigengenutzes Wohneigentum – egal ob Bau oder Kaud – über eine Riester-Rente zu erwerben bzw. Kapitalentnahmen aus dieser zu Finanzierungszwecken einzusetzen. Über Details dazu klärt dieser Ratgeber auf. Details zum Wohn-Riester
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